WHISTLEBLOWING
Unter dem Begriff Whistleblowing versteht man ein System, über das Personen, die innerhalb oder außerhalb einer Organisation tätig sind, bestimmten Personen oder Stellen der Einrichtung einen möglichen Betrug, eine Straftat, einen Rechtsverstoß oder jegliches regelwidrige Verhalten melden können, das von anderen Personen begangen wurde und von dem sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangt haben.
Die Gesm S.p.A. Fashion Factory hat ein Whistleblowing-System eingeführt, wie es zunächst im Gesetz Nr. 179 vom 30. November 2017 und anschließend im Gesetzesdekret D.Lgs. 24/2023 – mit dem die europäische Richtlinie 1937/2019 umgesetzt wurde – vorgesehen ist, durch die Implementierung eines Systems zur Abgabe und Verwaltung von Meldungen betreffend:
- tatsächliche oder vermutete rechtswidrige Handlungen im Sinne des Gesetzesdekrets D.Lgs. 231/2001;
- tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen das von der Gesellschaft angenommene Modell 231;
- Verstöße gegen die europäischen Rechtsvorschriften.
Die Regeln dieses Instruments bestehen insbesondere in:
- dem Schutz der Vertraulichkeit der Person, die die Meldung abgibt;
- dem Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen oder diskriminierendem Verhalten seitens des Arbeitgebers gegenüber der meldenden Person.
Externer Meldekanal
Um eine externe Meldung in den Fällen und auf die Weise abzugeben, die im Gesetzesdekret D.Lgs. 24/2023 vorgesehen und im „Whistleblowing-Verfahren“ genau angegeben sind, klicken Sie hier. Wir weisen darauf hin, dass die Meldungen gemäß den geltenden Vorschriften und gemäß der DSGVO 679/2016 behandelt werden.
Wie meldet man?
Wenn Sie Ihre Meldung im Portal registrieren, erhalten Sie einen eindeutigen Identifikationscode („Key Code“), der als Empfangsbestätigung der Meldung dient und es ermöglicht, den Bearbeitungsstand des Meldeverfahrens zu verfolgen. Bewahren Sie den eindeutigen Identifikationscode der Meldung sorgfältig auf, da er im Falle eines Verlusts in keiner Weise wiederhergestellt oder dupliziert werden kann.
Bitte nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis, indem Sie die „Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ sowie das auf der Website der Gesellschaft veröffentlichte „Whistleblowing-Verfahren“ einsehen.
Bei ausdrücklichen (namentlichen) Meldungen gewährleistet die Plattform den Schutz der Vertraulichkeit der meldenden Person im Einklang mit dem Gesetz. Werden die eigenen Personalien nicht angegeben, wird die Meldung als vertraulich behandelt. In diesem Fall werden die gesetzlich vorgesehenen Schutzmaßnahmen insoweit angewendet, als sie konkret mit der Vertraulichkeit der meldenden Person vereinbar sind, wie im auf der Website der Gesellschaft veröffentlichten „Whistleblowing-Verfahren“ näher erläutert. Die Urheber der Meldung genießen den durch das Gesetzesdekret D.Lgs. 24 vom 10. März 2023 vorgesehenen Schutz.
Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten
Die meldende Person ist sich der Verantwortlichkeiten und der zivil- und strafrechtlichen Folgen bewusst, die im Falle wahrheitswidriger Erklärungen und/oder der Erstellung oder Verwendung falscher Dokumente vorgesehen sind, auch im Sinne und mit den Wirkungen des Art. 76 des D.P.R. 445/2000.
